AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Maren Uhlenhaut Fotografie 

§ 1 Geltung / Allgemeines

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Maren Uhlenhaut Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(2) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form in einer Online-Galerie, auf einem USB-Stick oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

(3) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. 

(4) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.

(5) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages bzw. der Überweisung der vereinbarten Anzahlung zustande.

(6) Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich oder durch Zahlung der Honorarvorkasse zu bestätigen.

§ 2 Leistungen der Fotografin

(1) Der Auftragnehmer kann die Fotografien selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

(2) Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

(3) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Datei-Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAWs) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
Die Menge liegt im Ermessen des Auftragnehmer und/ oder dessen Assistenten und ist abhängig von der Anwesenheitsdauer am Tag der Hochzeit/ bzw. Auftragsinhalt laut Angebot/ Vertrag. Die Auswahl trifft der Auftragnehmer.

(4) Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass alle bei der Feier anwesenden Personen auch tatsächlich fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist jedoch stets bemüht, dieses Ziel zu erreichen, falls dies von Seiten der Auftraggeber tatsächlich gewünscht ist. Aus fehlenden Aufnahmen von bestimmten Personen kann allerdings kein Mangel abgeleitet werden. Spezifische Bilder oder Szenen kann der Auftragnehmer nicht garantieren, sodass für den Fall, dass bestimmte Sequenzen ausdrücklich gewünscht sind, dies konkret mit dem Auftragnehmer abzusprechen und gesondert zu vereinbaren ist.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig (spätestens 14 Tage vor Buchungstermin) vorliegen hat (Anschriften, Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). 

(2) Wird der Auftragnehmer für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltungen gebucht, wird der Kunde dem Auftragnehmer mind. eine Ansprechpartner nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. 

(3) Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass es in deren alleiniger Verantwortung liegt, die Genehmigung für Foto- & Videoaufnahmen vom Veranstaltungsort, der Kirche oder sonstigen Locations aber auch von Gästen, Dienstleistern und weiteren anwesenden Personen einzuholen. 

(4) Die Auftraggeber haben dafür zu sorgen, dass die Hochzeitsgesellschaft, der anwesende Pfarrer sowie die Dekoration so platziert sind, dass keine Sichtbeschränkung für den Auftragnehmer gegeben ist. Es liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeber bzw. eines allenfalls engagierten Hochzeitsplaners/-planerin, den Auftragnehmer von den nächsten wichtigen Schritten zu informieren und anzusprechen, wann welche Foto- / Videoaufnahmen gewünscht sind bzw. auch die jeweiligen Gäste entsprechend zu gruppieren.

§ 4 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Der Auftragnehmer ist Urheber im Sinne des Gesetzes. 

(2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos & Videos zum privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch ein. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und von einer schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers abhängig. 

(3) Bei allfälliger Veröffentlichung der Fotos und Filme im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte durch die Auftraggeber haben diese den Copyright-Vermerk (Maren Uhlenhaut Fotografie / https://marenuhlenhaut.de) des Auftragnehmers in ausreichender Verbindung zum veröffentlichten Lichtbild / zu den veröffentlichten Lichtbildern / Filmen anzubringen. Sowie die Verlinkung des Profils im Sozial Media Bereich (@marenuhlenhaut_weddings) oder mindestens der Nennung der Homepage (https://marenuhlenhaut.de).

(4) Alle vorgenannten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Sämtliche Fotos, Videos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

5) Eine kommerzielle / gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke (z.B. Fotos und Videos) im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt. 

(6) Dem Auftragnehmer wird das Recht eingeräumt, eine Best-of-Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf Bilddateien und Videoaufnahmen ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Die Verwendung findet im angemessenen Rahmen statt. Der Auftraggeber spricht den Auftragnehmer von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Auftraggeber kann spätestens bei Übernahme der digitalen Daten einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Auftragnehmer ausdrücklich widersprechen. Hierfür hat der Auftraggeber 14 Tage Zeit, damit eine Planungssicherheit für den Auftragnehmer gewährleistet werden kann. Sollte der Auftraggeber widersprechen, wird eine Pauschale in Höhe von 250 Euro erhoben, da alle vom Auftragnehmer unterbreiteten Angebote mit einer Freigabe zur freien Nutzung zu verstehen sind. 

(7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

§ 5 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

(1) Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung fällig, zahlbar an den Auftragnehmer per Überweisung auf dessen Bankkonto binnen 7 Tagen. Erst nach Eingang der Zahlung beginnt die Auftragsabwicklung. Mit Eingang des Betrages gilt der vereinbarte Termin als verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt hält der Auftragnehmer das vereinbarte Datum frei. Wird die Gebühr nicht in der vereinbarten Höhe oder Zeit zur Zahlung gebracht, ist der Auftragnehmer weder zur Durchführung des Auftrages noch zur Rückzahlung ggf. geleisteter Teilbeträge in geringerer Höhe verpflichtet, aber berechtigt, den Vertrag ohne Nachfristsetzung aufzulösen. 

(2) Fahrtkosten werden, wenn nicht anders vertraglich vereinbart, mit 80 Cent pro Kilometer (einfache Fahrt) – gemessen ab der Anschrift des Auftragnehmers (Zur Kirchgasse 5, 04509 Klitschmar) in Rechnung gestellt. 

(3) Bei Aufträgen, die über mehrere Tage gehen oder über 200 km entfernt von der Anschrift Auftragnehmer (Zur Kirchgasse 5, 04509 Klitschmar) entfernt liegen und vor 9 Uhr beginnen oder nach 22 Uhr enden, werden die Kosten für Übernachtungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 

(4) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmes vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. 

(5) Wenn nicht anders vertraglich vereinbart werden die ausstehenden 50% der vereinbarten Vergütung spätestens binnen 7 Tagen nach Erbringung der Leistung im Sinne der fotografischen Begleitung der Hochzeit, sohin 7 Tage nach dem Hochzeitstermin bzw. nach Erhalt der Rechnung fällig. Dies gilt ebenso für ggf. geleistete Überstunden (siehe §5 (4)). Etwaige vom Auftragnehmer vor dem Hochzeitstermin/Event/ Veranstaltung erbrachten Leistungen (Besichtigung der Location; Besprechungen mit den Auftraggebern) sind gesondert zu vergüten, sollte der Vertrag aus welchen Gründen auch immer aufgelöst werden. 

(6) Sonderwünsche, Änderungen bzw. Erweiterungen des Auftrages von Seiten des Kunden (Auftraggebers) sind schriftlich zu bestellen und werden gesondert vergütet. Auch hier wird eine Gebühr in Höhe von 50 % der Gesamtsumme fällig. 

(7) Bei Veranstaltungen die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Auftragnehmer und ggf. deren Assistent/in zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

§ 6 Rücktritt des Kunden

(1) Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Auftraggeber diese selbst veranlasst hat. 

(2) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 100,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).

(3) Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschließen vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich: 
Bis 8 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 50% der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen, bis 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin 75%, bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 90% und ab 1 Woche bis zum Tag der Hochzeit 95% vom vereinbarten Preis. 

(4) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie in grader Linie zum Brautpaar/Auftraggebers) die zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeit/Veranstaltung führen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Auftragnehmers.

§ 7 Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers

Den Auftraggebern ist der Stil des Auftragnehmers bekannt und verzichten somit ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des vom Auftragsnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraumes sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel. Die Auftraggeber sind darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Fotos, Videos, Lichtbilder und Filme stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragsnehmers unterliegen. Nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeber bedürfen einer eigenen Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

§ 8 Mängelhaftung

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen/ Assistent/in nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen/ Assistent/in durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. 

(2) Für Schäden oder Verlust an/ von Negativen oder digitalen Bilddaten, Videodaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. 

(3) Liegt ein Mangel der durch den Auftragnehmer bei der Firma „Maren Uhlenhaut Fotografie“ bestellten Ware/ Produkte, hier Fotografien, Videos bei Lieferung/ Übergabe an den Auftraggeber vor, kann der Auftraggeber einen Preisnachlass verlangen, der individuell in Abhängigkeit von der Erheblichkeit des Mangels zu vereinbaren ist. Die Höchstgrenze sind 20% der Auftragshöhe (Rechnungssumme). 

(4) Die Firma „Maren Uhlenhaut Fotografie“/ der Auftragnehmer weist darauf hin, dass ein unter §8 Mangel Abs. 3 nur dann vorliegt, wenn der Mangel über die unter § 7 der vorliegenden AGB genannten Gestaltungsspielräume hinausgeht. 

(5) Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/ oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Auftragnehmer verursacht worden ist oder ein Personenschaden vorliegt. 

(6) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. 

(7) Liefertermine für Fotos und Videos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

(8) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegt beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen. 

(9) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf / Videograf zu dem vereinbarten Fototermin/ Videotermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. 

(10) Sollte es kurzfristig zum Ausfall des geplanten und namentlich bekannten Fotografen/ Videografen kommen, so darf „Maren Uhlenhaut Fotografie“ einen gleich oder höher qualifizierten Ersatzfotografen/ Videografen einsetzen, so dass der Auftraggeber nicht ohne Fotograf/ Videograf am Tag seiner Hochzeit/ Feierlichkeit/ Veranstaltung bleibt und um die hier vereinbarten Pflichten zum Fotografieren zu erfüllen. Sollte es nicht möglich sein einen Ersatzfotografen zu finden, erhält der Auftraggeber seine Anzahlung zurückerstattet. Im Falle, dass der Auftraggeber den Ersatzfotografen/ Videografen nicht akzeptiert, kann der Auftraggeber entscheiden, die Vereinbarung zu beenden und erhält die volle Anzahlung zurück. 

(11) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Ergebnisse (Bilder/ Video) beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Ergebnisse (Bilder/ Video) als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§ 9 Datenschutz

(1) Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die zugehörige Datenschutzerklärung ist diesem Dokument beigefügt oder unter https://marenuhlenhaut.de/datenschutz einsehbar.

(2) Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden strikt eingehalten. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden an Dritte nur im Rahmen und in Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit der Firma „Maren Uhlenhaut Fotografie“ weitergegeben.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleich wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Auftragnehmers. 

(4) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder sein Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

Stand dieser AGB ist der 19.06.2023